Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 275/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 276 BGB, § 1 VerkaufsprospektG, §§ 1 ff VerkaufsprospektG
Kapitalanlegerverlust im Immobilienfonds: Haftung von Treuhandkommanditist und Fondsgesellschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Zurückweisung der Berufung bevor die Berufungsbegründung erfolgt ist; Höhe der zu erstattenden Prozessgebühr; Schadenersatzpflicht, wenn der Prospekt nicht hinreichend über das Risiko aufklärt, dass bei einer nicht ausreichenden Rendite der Wertpapieranlagen ...
- Judicialis
ZPO § 91
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HWiG § 3 Abs. 1; BGB § 823
Zur Entstehung von Prospekthaftungansprüchen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Anwaltsgebühren bei nicht begründeter Berufung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 29.07.2003 - 10 O 153/02
- OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 275/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00
Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 275/03
Die vom Kläger zum Beleg für seine Auffassung, dass er zur Kündigung seiner Beteiligung gegenüber der Beklagten zu 4. berechtigt sei, in Bezug genommene Entscheidung BGH NJW 2001, 2718 ist nicht einschlägig.Anders als nach dem Sachverhalt der Entscheidung BGH NJW 2001, 2718 erbrachte der Kläger die ihm nach dem Treuhandvertrag obliegenden Leistungen nicht an die Fondsgesellschaft, sondern an die Beklagte zu 1. als Treuhänderin.
Vor allem aber ist die Entscheidung BGH NJW 2001, 2718 dem hier zu Grunde liegenden Fall deshalb nicht vergleichbar, weil der Bundesgerichtshof über die Geltendmachung des Widerrufsrechts nach § 3 Abs. 1 HWiG zu entscheiden hatte.
- BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93
Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 275/03
Mitwirken am Emissionsprospekt einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BGH NJW 1995, 1025 m.w.N.).Damit hat die Beklagte zu 1. weder vertrauensbegründende Erklärungen bezüglich des Prospekts abgegeben noch ist hier durch eine Mitwirkung an der Prospektgestaltung nach außen hervorgetreten (BGH NJW 1995, 1025;… Frisch, Haftung bei Immobilienanlagen, Rn. 471 m. w. N.).
- BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99
Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 275/03
Ihre Stellung als Treuhandkommanditistin ergibt nicht, dass sie zu den Initiatoren, Gründern und Gestaltern der Gesellschaft, soweit sie das Management bilden oder beherrschen, gehört, oder besonderen Einfluss in der Gesellschaft ausübt (BGHZ 115, 213, 218; NJW 2001, 436, 437).
- BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 275/03
Ihre Stellung als Treuhandkommanditistin ergibt nicht, dass sie zu den Initiatoren, Gründern und Gestaltern der Gesellschaft, soweit sie das Management bilden oder beherrschen, gehört, oder besonderen Einfluss in der Gesellschaft ausübt (BGHZ 115, 213, 218; NJW 2001, 436, 437). - BGH, 07.07.2003 - II ZR 18/01
Umfang der Aufklärungspflicht des Treuhandgesellschafters gegenüber künftigen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 275/03
Sie ist den Anlegern des Fonds nach den Grundsätzen vorvertraglicher Haftung schadensersatzpflichtig, wenn und soweit sie ihrer Verpflichtung zur Aufklärung der Anleger als ihren künftigen Vertragspartnern über alle für einen Beitritt wesentlichen Punkte, insbesondere auch die negativen Umstände der Anlage, schuldhaft nicht genügte (BGH ZIP 2003, 1536, 1537; NJW 2002, 1711; 1995, 130). - BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93
Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 275/03
Sie ist den Anlegern des Fonds nach den Grundsätzen vorvertraglicher Haftung schadensersatzpflichtig, wenn und soweit sie ihrer Verpflichtung zur Aufklärung der Anleger als ihren künftigen Vertragspartnern über alle für einen Beitritt wesentlichen Punkte, insbesondere auch die negativen Umstände der Anlage, schuldhaft nicht genügte (BGH ZIP 2003, 1536, 1537; NJW 2002, 1711; 1995, 130). - BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 275/03
Sie ist den Anlegern des Fonds nach den Grundsätzen vorvertraglicher Haftung schadensersatzpflichtig, wenn und soweit sie ihrer Verpflichtung zur Aufklärung der Anleger als ihren künftigen Vertragspartnern über alle für einen Beitritt wesentlichen Punkte, insbesondere auch die negativen Umstände der Anlage, schuldhaft nicht genügte (BGH ZIP 2003, 1536, 1537; NJW 2002, 1711; 1995, 130).